Artikel: ELE Beratende Ingenieure GmbH

Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) bei Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für Industrie erforderlich

Die EU-Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über Industrieemissionen wurde inzwischen in deutsches Recht übernommen.

Damit ist für Industriebereiche wie die Energiewirtschaft, die Metallverarbeitende Industrie, die Mineralverarbeitende Industrie, die Entsorgungswirtschaft, die Chemische Industrie und weitere Industriestandort ein AZB erforderlich, wenn im Rahmen eines Antrags auf Änderungsgenehmigung erstmals und/oder neue relevante Stoffe eingesetzt, erzeugt oder freigesetzt werden oder die Erhöhung der Menge erstmals dazu führt, dass die Mengenschwelle zur Relevanz überschritten wird oder die Stoffe an anderer Stelle auf dem Gelände eingesetzt werden.

Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor der Änderung darstellen. Er dient daher als Beweissicherung für die Rückführungspflicht bei der Anlagenstilllegung.

ELE-Ingenieure haben sich frühzeitig mit dieser neuen Aufgabenstellung befasst und haben bereits mehrere Ausgangszustandsberichte erstellt. Ansprechpartner Dipl.-Geol. Kolb, ö.b.u.v Sachverständiger nach § 18 BBodSchG.

« zurück zur Übersicht